Schweizerische Kriminalprävention - Prävention Suisse de la Criminalite


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Die Kampagne

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Seit mehreren Jahren sind Soft Air Waffen und andere Waffenimitationen als Trendspielzeuge auf dem europäischen Markt erhältlich, massgeblich auch über Internet-Shops. Hauptproduzent von Kunststoff-Imitationswaffen ist Japan. Mit diesen Waffen werden kleine Kügelchen verschossen. Dies birgt eine Verletzungsgefahr in sich. Gefährdet sind insbesondere die Augen. Um vieles gravierender sind die Gefahren, die sich aus der Verwechslung solcher Waffen ergeben.

Auf die Verwechslungsgefahr folgt das gesetzliche Verbot

Die spezielle Problematik von Soft Air Waffen liegt darin, dass diese selbst von Fachleuten nicht oder nur schlecht von echten Feuerwaffen unterschieden werden können. Vorfälle aus dem Ausland zeigen, dass eine direkte Konfrontation mit einer Täterschaft, die Soft Air Waffen benutzt, sehr schlimme Folgen haben kann.

Soft Air Waffen sind kein Spielzeug. Sie gehören daher nicht in Kinderhände. Das neue Waffengesetz (WG) regelt seit dem 12. Dezember 2008 den Umgang mit Soft Air- und anderen Imitationswaffen.

Wenn Imitationswaffen zu Bedrohungszwecken, wenn auch in spielerischer Absicht, eingesetzt werden, entfaltet sich rasch eine folgenschwere Wirkung. Sie lösen dann grundsätzlich die gleiche Reaktion aus wie eine echte Feuerwaffe. Im Stress des Bedrohungsfalles kann eine Person die Waffe nämlich nicht als harmlos beurteilen. Sie reagiert deshalb instinktiv gleich, wie wenn sie durch eine echte Feuerwaffe bedroht würde. Bezüglich der Bedrohungswirkung ist die Imitationswaffen deshalb einer echten Waffe gleich zu stellen. Hier liegt die grösste Gefahr, die von diesen Waffen ausgeht.

Dieser Tatsache wurde über eine Gesetzesanpassung Rechnung getragen.
News

Download des Plakates "Softairguns", PDF 1MB  »»

Artikel

Erstellt am:
13.03.2007

Geändert am:
16.04.2009

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Das neue Waffengesetz.

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